AGB A-Kandidaten
Wir weisen Sie darauf hin, dass bei uns nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Bitte lesen Sie sich die AGB sorgfältig durch. Durch Ihre Auftragserteilung treten die AGB sofort in Kraft. Sie gelten für jeden Folgeauftrag gleichermaßen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten mit Auftragserteilung von A-Kandi zur Suche nach einer neuen Herausforderung im Sinne der Personalvermittlung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Vereinbarungen, die von A-Kandi nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für A-Kandi unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(2) Die Auftragserteilung zur Jobsuche wird rechtswirksam durch die Übermittlung der personenbezogenen Daten über die Datenbank von A-Kandi und der Einverständniserklärung mit den AGB und der Datenschutzerklärung.
§ 2 Gegenstand / Durchführung der Jobsuche
(1) A-Kandi recherchiert Vakanzen für A-Kandidaten unter Berücksichtigung der persönlichen Wünsche, Kompetenzen und der entsprechenden individuellen Voraussetzungen.
(2) A-Kandi verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Dienstleistung alle ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren.
(3) Die Vermittlungsleistung für A-Kandidaten umfasst unter anderem:
- Personalsuchanzeigen in ausgewählten Medien
- Individuelle Stellenausschreibung für Auftraggeber
- Sichtung und Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen
- Vorbereitung und Durchführung der Bewerbungsgespräche
- Erhebung der persönlichen Wünsche und Vorstellungen
- Einholen von Referenzen (bei Bedarf)
- Erstellung eines Resümees mit Beratung zur Gesprächsoptimierung
- Anonyme Vorstellung der Bewerber durch aussagefähige Exposés
- Terminvereinbarungen aller Vorstellungsgespräche zwischen Kandidat und Unternehmen
- Sämtliche Korrespondenz inkl. Porto
- Beratung von Bewerbern und Unternehmen zur Entscheidungsfindung
- Weiterführende Karrierebegleitung und Entwicklungsberatung
(4) Der A-Kandidat verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag benötigten Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und A-Kandi von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die während der Vermittlungstätigkeit von A-Kandi, bekannt werden.
(5) Der A-Kandidat ist verpflichtet zur Erfüllung der Vermittlungsleistung durch zuverlässiges und seriöses Auftreten beizutragen und A-Kandi über Absprachen, Terminausfälle oder Unkorrektheiten zu informieren.
(6) Über die erfolgreiche Vermittlung in eine Festanstellung ist A-Kandi unaufgefordert und umgehend in Kenntnis zu setzen. Die Vermittlungsleistung ist für A-Kandidaten kostenfrei.
§ 3 Haftung
(1) Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Die Dienstleistung von A-Kandi für die Personalvermittlung schließt die Auswahlentscheidung des Unternehmens aus.
(3) Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und eine weitergehende Haftung von A-Kandi ist ausgeschlossen.
(4) A-Kandi haftet auch nicht für das Handeln, das Verhalten des neuen Arbeitgebers, für einen bestimmten Erfolg der Tätigkeit, bei Vermögensschäden oder entgangenem Gewinn. Dies gilt ebenso für Eignungstests und Probearbeiten bei den Unternehmen.
§ 4 Vertragsbeendigung
(1) Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem seitens von A-Kandi vermittelten Bewerber zustande gekommen ist.
(2) Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund auch ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(3) Wird der A-Kandidat vom Unternehmen nach Absage oder Kündigung des Vermittlungsauftrages jedoch innerhalb von 12 Monaten, nachdem die personenbezogenen Daten des Bewerbers durch namentliche Benennung durch A-Kandi bekannt gegeben wurden, direkt oder indirekt mit einer Tätigkeit beauftragt oder eingestellt, verpflichtet sich der Bewerber A-Kandi darüber zu informieren, weil dadurch ein Anspruch auf Vermittlungshonorar gegenüber dem Unternehmen besteht.
(4) Bei Vorliegen eines gültigen Vermittlungsgutscheines des Bewerbers, wird von A-Kandi nach erfolgreicher Personalvermittlung verlangt, diesen mit der Agentur für Arbeit abzurechnen. Der A-Kandidat verpflichtet sich hierfür, den dafür von A-Kandi übermittelten Vermittlungsauftrag durch Unterschrift schriftlich zu bestätigen und an A-Kandi zurückzusenden sowie und das Original des Vermittlungsgutscheins auszuhändigen.
§ 5 Schweigepflicht
(1) A-Kandi und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. A-Kandi ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern.
§ 6 Datenschutz
(1) A-Kandi erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogenen Daten gemäß den Vorschriften EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Die Weitergabe von Bewerberdaten erfolgt in anonymer Weise bis zur Vereinbarung von Vorstellungsgesprächen, unter der Maßgabe gesetzlicher Vorschriften sowie der jeweiligen Zweckbindung.
(2) Die persönlichen Daten werden in unserer zentralen Datenbank bis auf Widerruf gespeichert.
Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, löschen wir Ihre persönlichen Daten.
(3) Alle Mitarbeiter, an der Datenverarbeitung beteiligte Dritte sowie unsere Vertragspartner sind entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung mit dem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet.
(4) Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir für die Datenübermittlung über das Internet keine Haftung übernehmen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Der Auftraggeber willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten innerbetrieblich von A-Kandi gespeichert und automatisiert verarbeitet werden.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie über das Entstehen und dessen Wirksamkeit ist Bernau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche, zulässige, treten, dass der mit der unwirksamen Bestimmung bezweckte wirtschaftliche und rechtliche Erfolg weitgehend erreicht wird.