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AGB Personalvermittlung

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass bei uns nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Bitte lesen Sie sich die AGB sorgfältig durch. Bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung treten die AGB sofort in Kraft. Sie gelten für jeden Folgeauftrag gleichermaßen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen A-Kandi und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über die Personalvermittlung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende AGB des Auftraggebers, die von A-Kandi nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für A-Kandi unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(2) Der Vertragsabschluss bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch A-Kandi schriftlich bestätigt werden und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.

§ 2 Gegenstand / Durchführung des Vertrages

(1) A-Kandi recherchiert auftrags- oder projektbezogen für den Auftraggeber. A-Kandi stellt dem Auftraggeber mögliche Exposés zur Verfügung. Auf Wunsch erfolgt dann eine persönliche Vorstellung des Bewerbers.

(2) A-Kandi verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Dienstleistung alle ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren.

(3) Die Beratungen und sonstigen Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. A-Kandi ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag benötigten Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und A-Kandi  von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von A-Kandi bekannt werden.

(5) Die jeweiligen Entscheidungen zu bzw. aus den Beratungsergebnissen sind von den zuständigen Organen des Auftraggebers in eigener Verantwortung zu treffen.

§ 3 Honorarbedingungen

(1) Vermittlungshonorar
Mit Abschluss eines Arbeits-/Dienstvertrages zwischen einem von A-Kandi vermittelten Bewerbers und dem Auftraggeber sowie einer mit dem Auftraggeber verbundenen Gesellschaft wird für diesen abgeschlossenen Vermittlungsauftrag ein Honorar berechnet. Das Vermittlungshonorar umfasst dabei folgende Leistungen von A-Kandi:

  • Bedarfsanalyse beim Auftraggeber
  • Personalsuchanzeigen in ausgewählten Medien
  • Individuelle Stellenausschreibung für Auftraggeber
  • Sichtung und Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen
  • Vorbereitung und Durchführung der Bewerbungsgespräche
  • Erhebung der persönlichen Wünsche und Vorstellungen
  • Einholen von Referenzen (bei Bedarf)
  • Erstellung eines Resümees
  • Vorstellung der Bewerber durch aussagefähige Exposés
  • Terminvereinbarungen aller Vorstellungsgespräche zwischen Kandidat und AG
  • Sämtliche Korrespondenz inkl. Porto
  • Kundenberatung zur Kandidatenauswahl
  • Absage der nicht berücksichtigten Bewerber

Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto sofort nach Eingang zu zahlen. Die Provision ist fällig bei Zustandekommen des Arbeits-/Dienstvertrages, soweit sich einzelvertraglich nichts anderes ergibt. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. A-Kandi ist berechtigt, bei Verzug ohne konkreten Nachweis, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt A-Kandi unbenommen.

(2) Anzeigenkosten, Umfang, Verbreitungsgebiet und Ausgestaltung von Anzeigen zur Personalsuche bestimmen sich nach den getroffenen Einzelvereinbarungen. Die Berechnung erfolgt gemäß diesen Vereinbarungen, entsprechend den Konditionen, die für den Kunden mit dem jeweiligen Medium ausgehandelt wurden.

(3) Kosten für Nebenleistungen
Kosten für Leistungen, die nicht unter § 3 (1) bis (2) aufgeführt sind, werden als Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Hierzu zählen beispielsweise: Reisekosten der Bewerber, auswärtige Vorstellungs- bzw. Auswahlgespräche.

(4) Besondere Leistungen und Gutachten
Folgende besondere Leistungen und Gutachten werden gemäß Einzelvereinbarung berechnet:
Persönlichkeitsprofilanalysen, Aufmerksamkeitsbelastungstests und Sozialkompetenztests. Die Kosten für besondere Leistungen und Gutachten werden sofort separat berechnet und nach Vorlage des schriftlichen Ergebnisses fällig. Die Regelungen zum Zahlungsverzug gemäß § 3 (1) gelten entsprechend.

§ 4 Haftung

(1) Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

(2) Die Dienstleistung von A-Kandi für die Personalvermittlung entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Bewerbers. Der Auftraggeber trägt mit Abschluss des Arbeits-/Dienstvertrages mit dem Bewerber die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. A-Kandi und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung des Bewerbers ergeben.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler) in Notizen, Protokollen, Berechnungen, etc. können von A-Kandi jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlichen Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich, nach Kenntniserlangung, durch den Auftraggeber gegenüber A-Kandi gerügt werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund offenbarer Unrichtigkeiten ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel A-Kandi unverzüglich anzuzeigen.

(4) Eine weitergehende Haftung von A-Kandi  ist ausgeschlossen.

(5) A-Kandi haftet auch nicht für das Handeln, das Verhalten, die Arbeitsleistung, einen bestimmten Erfolg der Tätigkeit des Bewerbers und nicht für Schäden, die Bewerber am Arbeitsgerät oder an der ihnen übertragenen Arbeit verursachen, auch nicht für irgendwelche Schäden, die durch den Bewerber lediglich bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit verursacht werden. Die Haftung ist gänzlich ausgeschlossen, wenn dem Bewerber die Obhut für Geld, Wertpapiere oder sonstige Wertsachen übertragen wird, bei Vermögensschäden oder entgangenem Gewinn. Dies gilt ebenso für Bewerber, die zum Eignungstest bei dem zukünftigen Auftraggeber zur Probe tätig sind.

§ 5 Vertragsbeendigung

(1) Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem seitens von A-Kandi vermittelten Bewerber zustande gekommen ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich A-Kandi, die Einstellungszusage bzw. das Zustandekommen, des mit dem Bewerber geschlossenen Vertrages, unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Vertragsunterzeichnung.

(2) Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(3) Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallenen Kosten gem. § 3 (2) bis (4) sind, soweit sie vor Zugang der Kündigungserklärung veranlasst wurden, zu zahlen.

(4) Beauftragt der Auftraggeber diesen Bewerber jedoch innerhalb von 12 Monaten, nachdem ihm die personenbezogenen Daten des Bewerbers durch namentliche Benennung durch A-Kandi bekannt gegeben wurden, direkt oder indirekt mit einer Tätigkeit oder stellt ihn ein, hat A-Kandi  Anspruch auf das Vermittlungshonorar gem. § 3(1).

(5) Hat sich ein von A-Kandi benannter Kandidat bereits allein beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, A-Kandi unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen und vor dem persönlichen Kennenlernen, A-Kandi davon in Kenntnis zu setzen. Nachträgliches Wiedererkennen befreit den Auftraggeber nicht von der Vermittlungsprovision.

(6) Für den Fall der Kündigung des Vermittlungsvertrages durch den Auftraggeber, wird das Vermittlungshonorar ebenso fällig, falls der vorgeschlagene Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages eingestellt wird gem. § 3 (1).

(7) Bei Vorliegen eines gültigen Vermittlungsgutscheines des Bewerbers, ist A-Kandi berechtigt, diesen mit der Agentur für Arbeit abzurechnen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von A-Kandi übermittelte Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung der fortdauernden Betriebszugehörigkeit des Bewerbers jeweils nach 6 Wochen und nach 6 Monaten, zur Weiterleitung an die Agentur für Arbeit, unterzeichnet an A-Kandi zurückzusenden. Dies erfolgt von der Provisionsregelung mit dem Auftraggeber unabhängig.

§ 6 Schweigepflicht

(1) A-Kandi und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit A-Kandi nicht zur Weitergabe solcher Informationen befugt ist.

(2) A-Kandi  ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Der Auftraggeber willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten innerbetrieblich von A-Kandi  gespeichert und automatisiert verarbeitet werden.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie über das Entstehen und dessen Wirksamkeit ist Bernau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche, zulässige, treten, dass der mit der unwirksamen Bestimmung bezweckte wirtschaftliche und rechtliche Erfolg weitgehendst erreicht wird.